Richtlinien für Luxus-Fahrreisen

Allgemeine Bestimmungen – Solo Italia Travel GT
Wir freuen uns, Sie auf einer Reise voller Eleganz und Entdeckungen begrüßen zu dürfen. Dieser Abschnitt enthält unsere wichtigsten Geschäftsbedingungen, den Registrierungsprozess, Stornierungsrichtlinien, Teilnahmebedingungen, Richtlinien zur Fahrzeugnutzung, Versicherungsbedingungen und weitere wichtige Details. Wir bitten Sie, diese Informationen sorgfältig zu lesen. Sollten Punkte unklar sein oder Fragen entstehen, steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns darauf, Ihnen ein unvergessliches, angenehmes und sicheres Reiseerlebnis zu bieten.

Zahlungsbedingungen, Stornierungsrichtlinien und Allgemeine Bedingungen:

Buchungsbestätigung:
Die Buchung wird bestätigt nach Eingang einer Anzahlung von 25 % der geschätzten Reisekosten per Kreditkarte oder Banküberweisung oder nach vollständiger Bezahlung – abhängig vom Buchungsdatum.

Zahlungsbedingungen:

25 % des Reisepreises – bei der Buchung zur Bestätigung zu zahlen.
Restbetrag – wird 21 Tage vor Reisebeginn per Kreditkarte eingezogen.
• Zahlung kann mit einer oder zwei Kreditkarten erfolgen (je nach Fahrzeugmodell) oder per Banküberweisung. Für Kreditkartenzahlungen wird eine Gebühr von 1 % erhoben.

Stornierungsrichtlinien:
Der Kunde kann die Buchung per E-Mail oder Telefon stornieren. Es gelten folgende Bedingungen im Falle einer Stornierung oder Nichterscheinen:

• Bis 45 Tage vor Reisebeginn – 500 €.
• Zwischen 45 und 20 Tagen vor Reisebeginn – 30 % des Reisepreises.
• Spätere Stornierungen oder Nichterscheinen – 100 % des Reisepreises.

Diese Gebühren gelten auch dann, wenn der Kunde die Restzahlung nicht geleistet hat und/oder die vorgesehene Kaution zur Deckung von Verlust, Diebstahl oder Schäden am Fahrzeug nicht blockiert werden konnte.

Stornierung während der Reise:
Ein Kunde, der die Reise aus irgendeinem Grund vorzeitig beendet, erhält keine Rückerstattung.
Ein Kunde, der die Reise verlässt, trägt selbst die Kosten für Transfers zum gewünschten Ziel sowie für Flug- oder Hoteländerungen, die nicht Teil der Reise sind.
Ein Kunde, der die Reise vorzeitig verlässt, trägt die Kosten für den Transport des Fahrzeugs bis zum Endpunkt der Reise, bis zu einem Betrag von 500 €.

Nutzungsbedingungen für Fahrzeuge:

Mindestalter: 25–30 Jahre, abhängig vom Fahrzeugmodell und -typ.
Führerschein: Gültiger Führerschein seit mindestens einem Jahr für alle Fahrzeugkategorien + internationaler Führerschein und gültiger Reisepass erforderlich. Dieselben Bedingungen (inkl. Mindestalter) gelten für weitere Fahrer, die von Solo Italia Travel GT zugelassen werden.
• Jeder Fahrer muss bei der Übernahme des Fahrzeugs seinen Führerschein vorlegen. Ohne gültigen Führerschein ist keine Fahrt möglich.
• Jeder Fahrer ist verpflichtet, die Gesetze des jeweiligen Landes einzuhalten. Die Verantwortung für die Kenntnis der Verkehrsregeln liegt beim Fahrer.
• Nutzung der Fahrzeuge außerhalb der festgelegten Betriebszeiten ist nicht gestattet, auch nicht für private oder dringende Fahrten.
• Die Betriebszeiten werden von der Gesellschaft oder ihren Vertretern festgelegt und können angepasst werden.
• Ab Fahrzeugübernahme liegt die Verantwortung für das Fahrzeug und sämtliches Zubehör (inkl. Funkgeräte und Navigationssysteme) ausschließlich beim Kunden.
Rauchen ist strengstens verboten. Fahrzeuge dürfen nicht unverschlossen oder offen (z. B. mit geöffnetem Dach) unbeaufsichtigt bleiben.
• Solo Italia Travel GT übernimmt keine Verantwortung für persönliche Gegenstände des Kunden, auch nicht für Gegenstände im Fahrzeug.

Versicherungsbedingungen:

Versicherung: RCA-Versicherung ist enthalten (gesetzliche Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden Dritter).
LDDR (Reduzierung des Selbstbehalts bei Schaden oder Totalschaden): Versicherung gegen Verlust und Kollisionsschäden ist im Preis enthalten.

Es gilt jedoch ein Selbstbehalt in folgenden Fällen:
Wenn der Kunde das Fahrzeug vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt, haftet er in voller Höhe für den Fahrzeugwert.
Ein Selbstbehalt im Schadensfall, unabhängig von der Schuldfrage, beträgt 3.500 € – 6.500 €.
Fahrzeuge sind mit Funkgeräten und Navigationssystemen ausgestattet. Bei Verlust oder Diebstahl wird ein Selbstbehalt von 200 € pro Gerät berechnet.

Streckenregelungen:

Solo Italia Travel GT stellt dem Kunden eine detaillierte Route der Reise zur Verfügung.
Änderungen aufgrund höherer Gewalt (Wetter, Unfälle, Straßensperrungen, Zeitplananpassungen) bleiben vorbehalten.
Der Kunde verpflichtet sich zu höchster Vorsicht, zur Einhaltung aller Verkehrsregeln sowie zum Parken nur an erlaubten Stellen.
Der Kunde darf nicht von der vorgegebenen Route abweichen.
Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen des führenden Teams auf der Straße Folge zu leisten.

Kulinarik während der Reise:

Die kulinarischen Erlebnisse der Reise wurden sorgfältig für die Gruppe ausgewählt, um Vielfalt und lokale Küche widerzuspiegeln.
Die Gesellschaft stellt dem Kunden 3 Mahlzeiten täglich (Vollpension) bereit: Frühstück im Hotel, Mittagessen in Restaurants unterwegs, Abendessen im Hotel.
Bei jeder Mahlzeit werden mindestens zwei Auswahlmöglichkeiten angeboten. Änderungen am festgelegten Menü gehen zu Lasten des Kunden.
Während der Mahlzeiten werden nur alkoholfreie Getränke gestellt. Alkoholische Getränke gehen zu Lasten des Kunden.
Menüs sind im Voraus gebucht und bezahlt. Individuelle Anpassungen trägt der Kunde selbst.

Verkehrsverstöße & Bußgelder:

Bei Verstößen gegen Verkehrsregeln trägt der Kunde sämtliche Kosten, einschließlich Bußgelder, Abschleppen, Verzögerungen oder Stilllegung des Fahrzeugs durch Behörden.
Blitzer-Bußgelder: Jeder Kunde muss bei der Übernahme eine Kreditkarte vorlegen. Über diese Karte werden automatisch Bußgelder bis zu 12 Monate nach Reiseende eingezogen.
Solo Italia Travel GT belastet die angegebene Kreditkarte des Kunden, unabhängig von der Klärung der Fahrerverantwortlichkeit. Bei zwei Karten erfolgt die Belastung entsprechend der angegebenen Aufteilung.
Zusätzlich zu jedem Bußgeld wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 € berechnet.
Sollten rechtliche Schritte oder Kosten (z. B. zur Freigabe oder Abschleppung des Fahrzeugs) erforderlich sein, gehen alle Kosten zu Lasten des Kunden.